Förderung der Allgemeinheit

Förderung der Allgemeinheit bedeutet, der Verein darf nicht nur einem kleinen, begrenzten Kreis dienen. Ein geschlossener Personenkreis, wie ihn eine Familie oder die Belegschaft eines Unternehmens darstellt, genügt nicht. So erfüllt z.B. eine Betriebssportgemeinschaft, die lediglich auf die Förderung der Belegschaft eines Unternehmens ausgerichtet ist, nicht das Merkmal der Förderung der Allgemeinheit.

Der Mitgliederkreis darf nicht infolge örtlicher oder beruflicher Abgrenzung "dauernd nur klein sein"!
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